Nepal TrekGenehmigungen und Gebühren für Trekking und Gipfelbesteigung |
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Zusätzlich zum Visum für die Einreise fordert die Regierung Nepals eine Vielzahl von Genehmigungen und Gebühren, welche hier kurz beschrieben sind (häufige Änderungen vorbehalten!): Visum zur
Einreise: Erhältlich bei den Botschaften und Konsulaten im Ausland;
bei Einreise am Flughafen und an den für Touristen erlaubten
Land-Einreisestellen von Indien und Tibet. Trekking: Die
Trekkingerlaubnis für die drei Haupt-Trekkingregionen Everest-, Langtang-
und Anapurnagebiet, sowie für alle Gebiete, welche auf dem Landwege
erreichbar sind, wurde im Jahre 2001 allgemein freigegeben. Hier war kein Trekkingpermit mehr notwendig. Gipfelgebühren und
Nationalpark-Eintrittsgebühren sind allerdings zu beachten. Trekkinggipfel: 18 sogenannte Trekkinggipfel, Berge mit einer Höhe zwischen 5.600m und 6.500 m über dem Meer, sind gegen Zahlung einer Gebühr im Central Immigration Office genehmigt. Ort: Tridevi Marg, Thamel, Kathmandu (Öffnungszeiten für Visaverlängerungen und Trekking-Permits So. bis Do. 10:30 - 13 Uhr, im Winter bis 12:30 Uhr, Fr. 10:30 - 12 Uhr). Die Gebühr beträgt bei 2 Teilnehmern bei ca. 550,- €, bei 4 Teilnehmern ca. 275,- €. Näheres auf unser Seite: Nepalgipfel. Die Genehmigung wird am Berg nur sporadisch kontrolliert. Besteigungen ohne Genehmigung können mit Geldstrafe und evt. späterer Visumverweigerung (Einreiseverbot für Nepal) belegt werden. Häufig besteigt nur ein Teil einer Trekkinggruppe mit den Nepalischen Begleitern (Bergführer, Sherpas) den Gipfel, während der Rest sich im Basislager ausruht. Besteigungen dieser und höherer Gipfel müssen von einem von der "Nepal Mountaineering Association" (NMA) lizenzierten Bergführer ("Sirdar") begleitet werden. Expeditionsgipfel:
Eine Gipfelbesteigung im Himalaya in Höhen über 6.400 m erfordert einen großen Zeitaufwand,
sorgfältige Vorplanung, einen Berg von Formalitäten und beträchtliche
Ausgaben. Eine
Liste von über 100 entsprechenden Gipfeln finden Sie auf unserer Seite: Peakliste. Die Gebühren betragen z.B. für eine Gruppe bis zu 7 Personen:
Mustang-Gebühr:
Wegen der geografisch bedingten
schwierigen Versorgungslage hat die Regierung für das Gebiet Mustang besondere
Bedingungen und Gebühren auferlegt: Die Tour muss durch eine registrierte
nepalische Agentur organisiert und betreut werden. Zusätzlich muss ein
Verbindungsoffizier mitgenommen und bezahlt werden. Die Regierungsgebühr beläuft sich
pro Teilnehmer auf 700 US $ für die ersten
10 Tage + 70 US $ für jeden weiteren Tag. Es müssen dabei mindestens 2
Trekkingpermits bezahlt werden, auch wenn man nur als Einzelperson geht. Die
Bearbeitungsdauer der Behörde beträgt normalerweise 2 Arbeitstage. Nationalparkeintritt: Die zahlreichen Nationalparks in Nepal dürfen von ausländischen Touristen nur nach Zahlung einer Eintrittsgebühr betreten werden. Diese Gebühren können entweder in Kathmandu oder am Eingang des Parks gezahlt werden und betragen ca. 10 - 15 €. Straßenmaut: Auf den Überlandstraßen in Nepal wird häufig (trotz Schlaglöchern und fehlender Leitplanken) eine Maut verlangt. Diese geringe Gebühr wird normalerweise von der Transportagentur übernommen und durch den Fahrer direkt bezahlt, ist also bereits im Fahrpreis enthalten. Besichtigungsgebühr: Die verantwortlichen Gremien für die meisten touristisch interessanten Tempelanlagen haben inzwischen eine Besichtigungsgebühr eingeführt, welche im günstigen Falle zum Erhalt der Sehenswürdigkeit eingesetzt wird und je nach Wichtigkeit der Stätte zwischen ca. 1/2 und 10 € beträgt. Leider meint inzwischen fast jedes "VDC" (Dorfentwicklungskomitee = Gemeinderat) dem durchwandernden oder übernachtenden Trekker etwas Geld (s.a. "Kurtaxe" bei uns!) aus der Tasche ziehen zu müssen. Rebellengebühr: Die seit Mitte der 90er Jahre in Nepal aktiven Maoistischen Rebellen lassen die Touristen zwar körperlich unversehrt das von ihnen (teilweise) beherrschte Gebiet bereisen, verlangen dafür aber gelegentlich (wie könnte es anders sein!) ebenfalls Gebühren. Diese werden im Anblick der Gewehrläufe auch meist ohne Murren gezahlt, können manchmal auch heruntergehandelt werden und liegen bei ca. 10 US$ pro Person bzw. 100 US$ pro Gruppe. Um hinter dem nächsten Berg nicht erneut zahlen zu müssen, erhält man für diese "Revolutionssteuer" meist sogar eine Quittung. (Seit dem Waffenstillstand im Mai 2006 sollen solche Gebühren "eigentlich" nicht mehr erhoben werden!) Ausreisegebühr: Letztlich ist auch die Ausreise aus Nepal ist mit verschiedenen Gebühren behaftet, welche beim Verlassen des Landes gezahlt werden müssen. Beim Internationalen Abflug aus Kathmandu sind am Flughafen 1.130,- Nepal Rupien "Passenger Service Charge" und 565,- N.Rs. "Tourism Service Fee" zu zahlen (Stand 2008), also umgerechnet ca. 20,- €. |