Nepal Trek

für Trekking und Gipfelbesteigung

Zusätzlich zum Visum für die Einreise fordert die Regierung Nepals eine Vielzahl von Genehmigungen und Gebühren, welche hier kurz beschrieben sind (häufige Änderungen vorbehalten!):

Visum zur Einreise: Erhältlich bei den Botschaften und Konsulaten im Ausland; bei Einreise am Flughafen und an den für Touristen erlaubten Land-Einreisestellen von Indien und Tibet.
Eine Verlängerung des Visums ist möglich gegen Nachweis der finanziellen Mittel zum Unterhalt und Zahlung der Gebühr. Näheres auf der Seite: Visa.

Trekking: Die Trekkingerlaubnis für die drei Haupt-Trekkingregionen Everest-, Langtang- und Anapurnagebiet, sowie für alle Gebiete, welche auf dem Landwege erreichbar sind, wurde im Jahre 2001 allgemein freigegeben. Hier war kein Trekkingpermit mehr notwendig. Gipfelgebühren und Nationalpark-Eintrittsgebühren sind allerdings zu beachten.
Für Trekkingtouren in die übrigen Gebiete wird eine Gebühr je nach Gebiet erhoben. Z. B. für einfachere Trekkingtouren 5 US $ pro Person und Woche während der ersten 4 Wochen, danach 10 US $ pro Person und Woche.
Das am 1. Oktober 2006 von der Regierung eingeführte "Trekking Registration Certificate" (TRC) wurde anscheinend nur kurze Zeit angewendet. Es war für 250 Rupien, also ca. 3 € bei einer der ca. 550 zur "Trekking Agents Association of Nepal" (TAAN) gehörenden Trekkingagenturen erhältlich. 
Zum 1.1.2008 wurde es abgelöst vom neuen Trekkers’ Information Management System (TIMS) (2 Passbilder erforderlich!) Näheres unter: http://www.taan.org.np/news_details1.php?nid=638
Der Treck kann individuell gemacht, oder über eine Trekkingagentur organisiert werden (empfohlen!).

Trekkinggipfel: 18 sogenannte Trekkinggipfel, Berge mit einer Höhe zwischen 5.600m und 6.500 m über dem Meer, sind gegen Zahlung einer Gebühr im Central Immigration Office genehmigt. Ort: Tridevi Marg, Thamel, Kathmandu (Öffnungszeiten für Visaverlängerungen und Trekking-Permits So. bis Do. 10:30 - 13 Uhr, im Winter bis 12:30 Uhr, Fr. 10:30 - 12 Uhr). Die Gebühr beträgt bei 2 Teilnehmern bei ca. 550,- €, bei 4 Teilnehmern ca. 275,- €. Näheres auf unser Seite: Nepalgipfel. Die Genehmigung wird am Berg nur sporadisch kontrolliert. Besteigungen ohne Genehmigung können mit Geldstrafe und evt. späterer Visumverweigerung (Einreiseverbot für Nepal) belegt werden. Häufig besteigt nur ein Teil einer Trekkinggruppe mit den Nepalischen Begleitern (Bergführer, Sherpas) den Gipfel, während der Rest sich im Basislager ausruht. Besteigungen dieser und höherer Gipfel müssen von einem von der "Nepal Mountaineering Association" (NMA) lizenzierten Bergführer ("Sirdar") begleitet werden.

Expeditionsgipfel: Eine Gipfelbesteigung im Himalaya in Höhen über 6.400 m erfordert einen großen Zeitaufwand, sorgfältige Vorplanung, einen Berg von Formalitäten und beträchtliche Ausgaben. Eine Liste von über 100 entsprechenden Gipfeln finden Sie auf unserer Seite: Peakliste.
Die berühmten Achttausender bis hin zum Mount Everest sind nur in sehr begrenzten Zeitfenstern, nach Jahre langer Anmeldung und Zahlung sehr hoher Gebühren zu besteigen. 

Die Gebühren betragen z.B. für eine Gruppe bis zu 7 Personen:

  • 1.500 US $ für Berge von 6500 m Höhe und darunter (pro weitere Pers. 200 US $, max. 5 Pers. zusätzlich erlaubt).
  • 3.000 US $ für Berge von 7001 bis 7500 m Höhe (pro weitere Pers. 400 US $, max. 5 Pers. zusätzlich erlaubt).
  • 4.000 US $ für Berge von 7501 bis 8000 m Höhe (pro weitere Person 500 US $, max. 5 Pers. zusätzlich erlaubt).
  • 10.000 US $ für Berge über 8000 m Höhe (pro weitere Pers. 1.500 US $).
  • 70.000 US $ für Mount Everest über South East Ridge (pro weitere Pers. 10.000 US $).
  • 50.000 US $ für alle anderen Mount Everest Routen (pro weitere Pers. 10.000 US $).

Mustang-Gebühr: Wegen der geografisch bedingten schwierigen Versorgungslage hat die Regierung für das Gebiet Mustang besondere Bedingungen und Gebühren auferlegt: Die Tour muss durch eine registrierte nepalische Agentur organisiert und betreut werden. Zusätzlich muss ein Verbindungsoffizier mitgenommen und bezahlt werden. Die Regierungsgebühr beläuft sich pro Teilnehmer auf 700 US $ für die ersten 10 Tage + 70 US $ für jeden weiteren Tag. Es müssen dabei mindestens 2 Trekkingpermits bezahlt werden, auch wenn man nur als Einzelperson geht. Die Bearbeitungsdauer der Behörde beträgt normalerweise 2 Arbeitstage.
Hinzu kommen die Kosten der Trekkingagentur für Organisation, Unterkunft, Verpflegung, Personal usw. 
Geeignete Reisemonate sind April bis Oktober, da Mustang im Regenschatten des Himalaya liegt und es im Winter (Nov. - März) sehr kalt werden kann.

Nationalparkeintritt: Die zahlreichen Nationalparks in Nepal dürfen von ausländischen Touristen nur nach Zahlung einer Eintrittsgebühr betreten werden. Diese Gebühren können entweder in Kathmandu oder am Eingang des Parks gezahlt werden und betragen ca. 10 - 15 €.

Straßenmaut: Auf den Überlandstraßen in Nepal wird häufig (trotz Schlaglöchern und fehlender Leitplanken) eine Maut verlangt. Diese geringe Gebühr wird normalerweise von der Transportagentur übernommen und durch den Fahrer direkt bezahlt, ist also bereits im Fahrpreis enthalten.

Besichtigungsgebühr: Die verantwortlichen Gremien für die meisten touristisch interessanten Tempelanlagen haben inzwischen eine Besichtigungsgebühr eingeführt, welche im günstigen Falle zum Erhalt der Sehenswürdigkeit eingesetzt wird und je nach Wichtigkeit der Stätte zwischen ca. 1/2 und 10 € beträgt. Leider meint inzwischen fast jedes "VDC" (Dorfentwicklungskomitee = Gemeinderat) dem durchwandernden oder übernachtenden Trekker etwas Geld (s.a. "Kurtaxe" bei uns!) aus der Tasche ziehen zu müssen.

Rebellengebühr: Die seit Mitte der 90er Jahre in Nepal aktiven Maoistischen Rebellen lassen die Touristen zwar körperlich unversehrt das von ihnen (teilweise) beherrschte Gebiet bereisen, verlangen dafür aber gelegentlich (wie könnte es anders sein!) ebenfalls Gebühren. Diese werden im Anblick der Gewehrläufe auch meist ohne Murren gezahlt, können manchmal auch heruntergehandelt werden und liegen bei ca. 10 US$ pro Person bzw. 100 US$ pro Gruppe. Um hinter dem nächsten Berg nicht erneut zahlen zu müssen, erhält man für diese "Revolutionssteuer" meist sogar eine Quittung. (Seit dem Waffenstillstand im Mai 2006 sollen solche Gebühren "eigentlich" nicht mehr erhoben werden!)

Ausreisegebühr: Letztlich ist auch die Ausreise aus Nepal ist mit verschiedenen Gebühren behaftet, welche beim Verlassen des Landes gezahlt werden müssen. Beim Internationalen Abflug aus Kathmandu sind am Flughafen 1.130,- Nepal Rupien "Passenger Service Charge" und 565,- N.Rs. "Tourism Service Fee" zu zahlen (Stand 2008), also umgerechnet ca. 20,- €.

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